Anti-Doping


Vorheriges Thema Nächstes Thema

Anti-Doping

Das müssen Hochleistungs- und Amateur-Sportler wissen

Doping ist trotz verschärfter Kontrollen und verbesserter Nachweismöglichkeiten nach wie vor ein aktuelles Problem des Hochleistungssports und hat sich mittlerweile auch im Amateursport verbreitet.

Dieser Trend wird offensichtlich auch zukünftig anhalten. Umso mehr ist es notwendig, dem „unsauberen Sport“ mit geeigneten Nachweismethoden den Nährboden zu entziehen und aufklärerisch entgegenzuarbeiten.

Dabei ist der mündige Athlet ebenfalls in die Verantwortung zu nehmen: Ihm muss deutlich und bewusst werden, dass er für die Einhaltung der Dopingbestimmungen selber verantwortlich ist.

Der Anti-Doping Beauftragte hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, Athleten als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und informierend und aufklärerisch tätig zu werden.

Dr. Heinz Lünsch ist der Anti-Doping-Beauftragte des WDFV und hat die folgenden Informationen zusammengestellt.

Doping-Regelwerk und Definition der Welt-Anti-Doping-Agentur [WADA]

Die Doping-Definition der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gilt seit dem 01.01.2004. Sie löste das Reglement der Medizinischen Kommission des IOC ab.

In Deutschland wird das Regelwerk der WADA in Kooperation mit der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), dem Deutschen Olympischen Sportbund DOS) und den Fachverbänden realisiert.

Doping-Definition (WADA):
"Doping ist das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker in den Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsproben eines Athleten. Sowie die Verwendung oder der Versuch der Anwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden“ usw.

WADA-Dopingdefinition, World Anti-Doping Code, Artikel 1 und 2

Auszüge aus dem Doping-Regelwerk der WADA

Artikel 1: Definition von Doping
Doping ist definiert als ein ein- oder mehrmaliger Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, wie sie inhaltlich in den Artikeln 2.1 bis 2.8 niedergeschrieben sind.

Artikel 2: Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen
Die Artikel 2.1 – 2.8 stellen Verstöße gegen die Anti-Doping-Statuten dar:

2.1 Das Vorliegen einer verbotenen Substanz, deren Metaboliten oder eines Markers in einer dem Athleten entnommenen Probe; z.B. Blut- oder Urinprobe

2.2 Die Anwendung bzw. der Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode

2.3 Weigerung / Unterlassung (ohne ausreichende Begründung) sich der Abgabe einer Probe nach Aufforderung zur Dopingkontrolle entsprechend der Statuten der Anti-Doping- Regeln zu unterziehen

2.4 Verhinderung / Ausschluss der Verfügbarkeit bei Kontrollen außerhalb des Wettkampfes, einschließlich vorenthaltener Informationen zum Aufenthaltsort.

2.5 Betrug oder versuchter Betrug beim Dopingkontrollverfahren.

2.6 Besitz von verbotenen Wirkstoffen oder von verbotenen Methoden

2.7 Das Handeln / Dealen mit verbotenen Substanzen oder verbotenen Methode

2.8 Anstiftung, Mitbeteiligung, Unterstützung oder Ermutigung zur Anwendung oder zum Versuch einer Anwendung einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode oder jegliche Art der Beteiligung an einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln.

Artikel 4.4 Medizinische Ausnahmegenehmigung
[ T U E - Therapeutic Use Exemptions ] oder [ I S T U E - International Standard for Therapeutic Use Exemptions - NADA ]
Behandlungmaßnahmen im Krankheitsfall können es notwendig machen, Pharmaka, deren Wirkstoffe den verbotenen Substanzen angehören, dennoch zu verabreichen. In diesen Fällen kann vor Einnahme des Pharmakons eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Siehe auch NADA – Medizinische Ausnahmegenehmigung

Artikel 10 Sanktionen gegen Einzelsportler 
Artikel 10 behandelt in seinen Absätzen 10.1 -10.10 Sanktionen bei Verstößen gegen den Anti-Doping Code in Formen von Disqualifikation, zeitlich befristeter Sperre, lebenslanger Sperre (z.B.: 1. Verstoß: 2jährige Sperre; 2. Verstoß: lebenslange Sperre; Handeln mit oder Verabreichen von verbotenen Wirkstoffen: Sperre zw. 4 Jahre bis lebenslang)

Artikel 11 Konsequenzen für Mannschaften
Hat mehr als ein Mitglied einer Mannschaft in einer Mannschaftssportart während der
Wettkampfveranstaltung gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen, so kann die
Mannschaft entweder disqualifiziert oder gegen sie andere disziplinarische Maßnahmen verhängt werden.

[Anmerkung: Die weiteren Inhalte der Definition sowie deren Kommentierung sind in den Artikeln des World Anti-Doping Codes niedergeschrieben.]

NADA

Die NADA (Nationale Anti Doping Agentur) ist eine selbständige privatrechtliche Stiftung. Sie wurde am 15. Juli 2002 in Bonn gegründet und zum 1. Januar 2003 rechtskräftig tätig. Ihr Ziel ist die Bekämpfung des Dopings.

Die NADA wird geleitet durch den Aufsichtsrat, der sich aus Vertretern von Sport, Politik und Kultur zusammensetzt. Den Vorsitz hat Herr Prof. Hans Georg Näder als geschäftsführender Gesellschafter der Otto Bock Firmengruppe. Der Aufsichtsrat tagt in der Regel dreimal im Jahr und kontrolliert den Vorstand der NADA.

Kernaufgaben der NADA:

  • Umsetzung eines einheitlichen Dopingkontrollsystems für Deutschland
  • Erteilung Medizinischer Ausnahmegenehmigungen (TUE) und Beantwortung von Medikamentenanfragen
  • Prävention
  • Umsetzung des WADA-Code in einen NADA-Code
  • (Rechts-)Beratung für Verbände und Athleten
  • Einrichtung eines unabhängigen Sportschiedsgerichts (seit 1. Januar 2008)
  • Internationale Zusammenarbeit

Kölner Liste [KL]
Die Kölner Liste weist eine Vielzahl von Nahrungsergänzungsmitteln aus. Ziel ist, das möglicherweise von den aufgelisteten Nahrungssubstituten ausgehende Dopingrisiko für den Spitzensportler zu minimieren. Darüber hinaus werden auch Produkte benannt, die am Zentrum für präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) mindestens einmal getestet wurden.

Den Herstellern bietet die KL die Möglichkeit der inhaltlichen Transparenz ihrer Produkte.

Angemerkt werden muss, dass die in der KL aufgeführten Produkte nicht grundsätzlich frei von Wirkstoffen sind, die den verbotenen Substanzen im Sinne der WADA- bzw. NADA-Bestimmungen entsprechen. Die Anwendung eines Nahrungsergänzungsmittels liegt somit in der Selbsteinschätzung und Eigenverantwortung des einzelnen Sportlers.

Kontaktdaten:

Dr. Heinz Lünsch, Am Schilfrohr15, 47269 Duisburg, Tel.: 02 03 / 71 35 547

Telefonische Sprechzeiten: Di. / Do. zwischen 19:00 und 21:00 Uhr

Mail: Sis@Solutions-In-Sports.de / Web: www.Solutions-In-Sports.de